| |
Bestimmungen für die Nutzung der Flatster Software sowie der AOK CHART CARD
Die Nutzung der Software Flatster, die Inanspruchnahme der durch die AOK CHART CARDs gewährten Freikontingente
sowie die Nutzung des unter www.flatster.de abrufbaren Online-Musikvermittlungsportales durch den privaten Enduser
(Verbraucher, d.h. natürliche Personen) im Rahmen einer privaten Nutzung erfolgt ausschließlich entsprechend den
Bestimmungen des geltenden Urheberrechtes und den nachstehenden Bedingungen.
Jegliche Nutzung der Software und
des Online-Musikvermittlungsportales im Rahmen von gewerblichen Zwecken oder einer selbständigen Tätigkeit ist nicht
Bestandteil dieser Vereinbarung. Mit der Installation der Software bzw. dem Anklicken des Buttons "Hiermit akzeptiere ich die
AGB" erkennen Sie die nachstehenden Vertragsbedingungen als verbindlich an.
Zwischen dem Lizenzgeber der Software (flatster GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Busch, Adlerstr. 42, 40211 Düsseldorf, Tel. 0211/3003438, Fax: 0211/3003200, E-Mail: info@flatster.com) und Ihnen als
Nutzer (Lizenznehmer) kommt folgender LIZENZVERTRAG über die Nutzung der Software sowie folgender
NUTZUNGSVERTRAG hinsichtlich der auf den AOK CHART CARDs gewährten Freikontingente sowie des Online-
Musikvermittlungsportales von Flatster zustande.
L I Z E N Z V E R T R A G über die Nutzung der Software
Vertragsgegenstand des Lizenzvertrages ist das für die private Nutzung durch natürliche Personen per Download zur
Verfügung stehende Computerprogramm (einschließlich Beschreibung und Bedienungsanleitung hierzu sowie sonstiges
schriftliches Material, nachfolgend insgesamt bezeichnet als Software).
Es wird seitens des Lizenzgebers darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,
Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet.
Vertragsgegenstand ist daher nur eine im Sinne der Beschreibung und Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbare
Software. Damit nicht verbunden ist, die Verwendungstauglichkeit der Software zur Lösung spezieller vom Lizenznehmer
definierter Aufgabenstellungen, sowie die Verwendungstauglichkeit der Software für jegliche vom Lizenznehmer benutzte
Hardware.
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Recht zur Nutzung der flatster Software auf Computern und anderen
Speichermedien, wie z.B. USB-Sticks, ein. Dem Lizenznehmer ist es gestattet, die Software über ein Netz oder
andere Übertragungskanäle an dritte natürliche Personen zur privaten Nutzung zu transferieren.
Dem Lizenznehmer ist es untersagt,
a) die Software für gewerbliche Zwecke zu nutzen oder Dritten zur gewerblichen Nutzung zugänglich zu machen,
b) die Software zu bearbeiten, abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu veräußern, zu entkompilieren oder zu
entassemblieren, es sei denn, dies ist nach §§ 69 d, 69 e UrhG zulässig,
c) abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu übersetzten, abzuändern oder vom
schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
Die Software ist urheberrechtlich zu Gunsten des Lizenzgebers oder Dritter geschützt. Vorhandene Urheberrechtsvermerke
und Registrierungsnummern in der Software dürfen nicht entfernt werden.
Der Lizenzvertrag ist zeitlich nicht begrenzt. Handelt der Lizenznehmer den Bedingungen dieses Lizenzvertrages zuwider,
verwirkt er sein Nutzungsrecht. Er ist in diesem Fall verpflichtet, sämtliche Daten und Kopien dieser Daten der Software, das
gedownloadete Computerprogramm sowie das schriftliche Material zu vernichten oder auf Auffordern herauszugeben. Der
Lizenznehmer haftet flatster für jeden Schaden, der diesen aus der Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entsteht.
flatster ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren, neue oder korrigierte Versionen nach eigenem
Ermessen herzustellen. Der Lizenznehmer stimmt schon jetzt dem Austausch oder einer Aktualisierung der Software zu,
solange dies für den Lizenznehmer kostenlos ist.
flatster haftet dem Lizenznehmer dafür, dass zum Zeitpunkt des Downloads der flatster Software diese unter normalen
Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung in der Materialausführung möglichst fehlerfrei im Sinne der obigen
Definition ist. Jede weitergehende Haftung von flatster für Fehlerfreiheit der im Zusammenhang mit den AOK CHART CARDs
unentgeltlich zur Verfügung gestellten Software ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Lizenzgeber nicht dafür, dass
die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten
Programmen und Hardwarekombinationen zusammenarbeitet. Auch eine Haftung für dem Lizenznehmer entstehende
Schäden wird ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden sei durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lizenzgebers
verursacht worden.
Sollte die flatster Software in Verbindung mit Dritten Softwareprogrammen genutzt werden, so übernimmt
der Lizenzgeber keine Haftung für Fehler derartiger Softwareprogramme oder Schäden, die dem Lizenznehmer durch die
Nutzung derartiger Softwareprogramme entstehen.
NUTZUNGSVERTRAG HINSICHTLICH DES ONLINE-MUSIKVERMITTLUNGSPORTALES VON FLATSTER UNTER
INANSPRUCHNAHME DER FREIKONTINGENTE AUF DEN AOK CHART CARDS
Mit Abschluss des vorstehenden LIZENZVERTRAGES ist der Lizenznehmer zudem berechtigt, im Rahmen des durch die
jeweilige AOK CHART CARD definierten Umfangs das durch den Lizenzgeber betriebene Online-Musikvermittlungsportal
unentgeltlich zu nutzen; die sonst üblichen Nutzungsgebühren für die vorgenannten Flatster-Dienste entfällt bei
Inanspruchnahme des auf der jeweiligen AOK CHART CARD enthaltenen Freikontingentes.
Die Überlassung der AOK CHART CARDs sowie der darauf enthaltenen Freikontingente durch die auf der AOK CHART
CARD näher bezeichnete AOK (bzw. die jeweiligen Landes-AOKs, nachfolgend einheitlich "AOK" genannt) erfolgt ohne
rechtliche Verpflichtung der AOK hierzu als Schenkung an den Lizenznehmer. Über diese Schenkung hinaus kommt kein
Vertrag zwischen der AOK und dem Empfänger der AOK CHART CARD zustande. AOK ist berechtigt, das Angebot der AOK
CHART CARDs jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen; ergänzend gilt die ggfls. auf den AOK CHART CARDs
aufgeführte Gültigkeitsdauer.
Für den Betrieb und die Zulässigkeit des Online-Musikvermittlungsportals ist allein der Lizenzgeber (flatster GmbH, vertreten
durch den Geschäftsführer Klaus Busch, Adlerstr. 42, 40211 Düsseldorf, Tel. 0211/3003438, Fax:
0211/3003200, E-Mail: info@flatster.com) als Inhaber und Betreiber dieses Internetportales verantwortlich.
Bei Nutzung der AOK CHART CARDs kommt ein Vertrag zwischen dem Empfänger der AOK CHART CARD
(=Lizenznehmer) und Flatster (=Lizenzgeber) zustande. Ein Widerrufsrecht des Lizenznehmers hinsichtlich des
Nutzungsvertrages besteht nicht, da der Lizenznehmer mit der Nutzung der Leistungen des Online-
Musikvermittlungsportales die Dienstleistung des Lizenzgebers selbst veranlasst, vgl. § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB).
Die Dienstleistung des Lizenzgebers besteht (auch) bei Nutzung der AOK CHART CARDs darin, dem Lizenznehmer die
vorbezeichnete Software (Client) zur Verfügung zu stellen, welche Musikinformationen vermittelt und dem Lizenznehmer die
Speicherung von Musikstücken ermöglicht. Im Rahmen des Online-Musikvermittlungsservice des Lizenzgebers werden von
der Software Webradios gesucht, welche Musik in einer Qualität von mindestens 128 kBit/sec spielen. Die vom Enduser
gewünschte Musik (Wunschliste) wird durch den Online-Musikvermittlungsdienst gesucht. Bei Übereinstimmung wird die
Verbindung an den Player/Recorder innerhalb des Clients des Endusers vermittelt und es erfolgt auf Wunsch des Endusers
eine analoge Aufnahme (analoges Signal der Soundkarte). Weitere Details siehe die Leistungsbeschreibung unter "Was ist
Flatster?".
Für die Inanspruchnahme der auf den AOK CHART CARDs jeweils näher bezeichneten Freikontingente (und damit die
unentgeltliche Nutzung des sonst kostenpflichtigen Musikvermittlungsportales) durch den Lizenznehmer ist eine
Registrierung auf dem von dem Lizenzgeber betriebenen Online-Musikvermittlungsportal erforderlich. Die Aktivierung des
Accounts des Endkunden innerhalb der flatster-Datenbank erfolgt bei erstmaligem Start des Musik-Dienstes und Eingabe
des auf den AOK CHART CARDs abgedruckten Berechtigungscodes durch den Endkunden.
Die AOK CHART CARDS gibt es in folgenden Variationen:
(1) AOK CHART CARD incl. Software-Client mit 10 Songs Guthaben
(2) AOK CHART CARD incl. Software-Client mit 20 Songs Guthaben
(3) AOK CHART CARD incl. Software-Client mit 1 Monats-Account flatster basic
Bei den beiden AOK CHART CARDS mit entweder 10 oder 20 Songs Guthaben ist der Lizenznehmer berechtigt, über das
Online-Musikvermittlungsportal des Lizenzgebers ohne zusätzliche Vergütung die vorstehende Anzahl von Songs mit der
Software aufzunehmen. Im Falle einer AOK CHART CARD 1 Monat Flatster Basic hat der Lizenznehmer die Möglichkeit,
einen Monat lang beliebig viele Songs aus den aktuellen flatster Top 100 Charts und den flatster Album-Neuvorstellungen
dieses Monats zu wünschen und nach seiner Entscheidung aufzunehmen.
Nach diesem Monat bzw. nach Aufnahme der 10
bzw. 20 Songs endet die Nutzungsberechtigung des Lizenznehmers automatisch (d.h. ein Abonnement wird durch die
Inanspruchnahme der Freikontingente nicht abgeschlossen). Dem Lizenznehmer steht es selbstverständlich frei, über die
Internetseite www.flatster.de zu den dort genannten Konditionen ein Abonnement abzuschließen.
Der Lizenznehmer nimmt die unter www.flatster.com/republic/datenschutz.html abrufbaren Informationen zum Datenschutz
zur Kenntnis und erklärt sich mit der dort geschilderten Datenverarbeitung einverstanden.
Düsseldorf im Juni 2007
|